EuGH: Rx-Packungsbeilage darf ins Internet
Behördlich genehmigte und nicht aufgedrängte Information ist zulässig
Berlin (ks). Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel auf der Webseite eines Pharmaunternehmens fallen nicht zwingend unter das Verbot der Öffentlichkeitswerbung für Rx-Arzneimittel. Solange es sich um Informationen handelt, die nicht über die Wiedergabe der Verpackung sowie des Beipackzettels hinausgehen, und diese zudem nur dem zugänglich sind, der sich um sie bemüht, ist einem Pharmaunternehmen nicht verboten, diese zu verbreiten. Dies entschied vergangene Woche der Europäische Gerichtshof. (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Mai 2011, Rs. C-316/09)