Bundesverwaltungsgericht: Notdienstpflicht trifft auch Filialapotheken
Erfolg für Kammer: Sowohl Haupt- wie auch Filialapotheken müssen Notdienst leisten
Leipzig (ks). Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Apotheker mit mehreren Apotheken nicht verlangen können, den turnusmäßigen Notdienst immer nur mit einer ihrer Apotheken wahrzunehmen. Die Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) setzte sich damit in zwei Verfahren gegen Apotheker aus Gera und Jena durch. (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 2011, Az. BVerwG 3 C 21.10 und 22.10)