Neue Regeln für den G-BA
Referentenentwurf zum Versorgungsgesetz
Berlin (ks). Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung" will der Gesetzgeber bekanntlich auch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) umstrukturieren. Unter anderem sollen die Neutralität und die demokratische Legitimation der Unparteiischen und ihrer Stellvertreter gestärkt werden. Zudem sind künftig neun der 13 Stimmen des Beschlussgremiums nötig, wenn eine Leistung aus dem GKV-Katalog ausgeschlossen werden soll.