ADKA widerspricht OVG-Urteil zur Krankenhausversorgung
ADKA-Präsidentin: Eklatante Missachtung der Rechtslage
Berlin (az/adka). Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, nach dem die Krankenhausversorgung über eine Distanz von mehr als 200 km genehmigt werden soll, hat beim Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) heftigen Widerspruch ausgelöst: "Dieses Fehlurteil kann und darf keinen Bestand haben", sagte ADKA-Präsidentin Prof. Dr. Irene Krämer.