OTC sollen Satzungsleistung werden
Versorgungsgesetz: Wettbewerb unter gesetzlichen Kassen soll gefördert werden
Berlin (ks). Gesetzliche Krankenkassen sollen ihren Versicherten künftig mehr Satzungsleistungen anbieten können – beispielsweise die Kostenübernahme für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Dies sieht der nunmehr vorliegende offizielle Referentenentwurf des "Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-VSG) vor. Die Kassen sollen sich hierdurch im Wettbewerb besser profilieren können. Ob sie die neuen Möglichkeiten allerdings tatsächlich wahrnehmen werden, steht in den Sternen.