Weiterhin offen: Sind Vertragsärzte Amtsträger?
Der Große Senat für Strafsachen am Bundesgerichtshof ist erneut angerufen worden
Karlsruhe/Leipzig (ks). Die Frage, ob Vertragsärzte Amtsträger sind, treibt die Gerichte weiterhin um. Wenn ja, dann könnten Ärzte sich der Amtsdelikte der Vorteilsannahme/-gewährung und der Bestechlichkeit bzw. Bestechung strafbar machen. Beantworten soll die Frage der Große Senat für Strafsachen. Diesem liegt seit gestern ein entsprechender weiterer Vorlagebeschluss eines Strafsenates vor.