ALTDATEN_DAZ/AZ

Was Wann Wo

17.08.2011, 22:00 Uhr

Auch die TGL ist dafür, aber: nein zur Tarifbindung

(tgl/daz). Mit dem Betriebsrentengesetz hat der Gesetzgeber einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge (bAV) festgeschrieben. Angestellte können einen Teil ihres Gehalts sozialabgaben- und steuerfrei in eine Versicherung umwandeln. Adexa – die Apothekengewerkschaft und der Arbeitgeberverband (ADA) haben ab Januar 2012 einen Tarifvertrag zur arbeitgeberfinanzierten bAV vereinbart (siehe hierzu auch DAZ Nr. 31, S. 66). Für die Tarifgemeinschaft der Apothekerleiter in Nordrhein (TGL-Nordrhein) ist dieser Tarifvertrag nicht bindend. Die TGL-Nordrhein spricht sich in einer Pressemitteilung zwar auch für eine betriebliche Altersvorsorge aus, wehrt sich aber gegen eine tarifliche Bindung. Nachfolgend die Mitteilung der TGL-Nordrhein:Show more
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