Apothekenempfehlung verstößt gegen ärztliches Berufsrecht
Kritische Beteiligung an Zytostatika-herstellender GmbH
Berlin (jz). Die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Arztes an einem Zytostatika-herstellenden Unternehmen verstößt gegen die ärztliche Berufsordnung, wenn der Arzt seinen eigenen Gewinn messbar steigert, indem er dem Patienten einen Apotheker empfiehlt, der an dem Unternehmen ebenfalls beteiligt ist. Dies hat das Landesberufsgericht für Heilberufe Münster in einem aktuellen Urteil festgestellt. (Landesberufsgericht für Heilberufe Münster, Urteil vom 6. Juli 2011, Az.: 6t A 1816/09.T)