Wenn das Knöllchen nach dem Urlaub ins Haus flattert
"Strafverfolgung" ohne Grenzen – durchaus grenzwertig
(bü). Bußgelder, die in Frankreich, Spanien oder in anderen Staaten der Europäischen Union (EU) verhängt worden sind, aber nicht an Ort und Stelle kassiert werden konnten, dürfen seit geraumer Zeit in Deutschland eingetrieben werden. Dass dies aber weniger einfach vonstatten geht, als es auf den ersten Blick aussieht, zeigt der Blick in die Details.