Bezeichnung als "Discount-Apotheke" unzulässig
OLG Dresden verurteilt "McMedi-Apotheke" zur Unterlassung irreführender Werbung
Dresden (jz/ks). Apotheker dürfen ihre Apotheke weder als "Discount-Apotheke" noch als "preiswerte Apotheke" bezeichnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden lehnt Formulierungen dieser Art in einem aktuellen Urteil als irreführend und wettbewerbswidrig ab. Der Grund ist einleuchtend: Ein Großteil des Apothekensortiments – nämlich verschreibungspflichtige Medikamente – ist preisgebunden. Doch das ist nicht allen Verbrauchern bekannt. (Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 30. August 2011 – Az. 14 U 651/11)