Versandapotheken dürfen Defekturarzneimittel versenden
BERLIN (jz). Der Versand von Defekturarzneimitteln ist deutschen Versandapotheken "im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs" erlaubt. Die Abgabe dieser Arzneimittel, die keine arzneimittelrechtliche Zulassung besitzen, ist damit nicht räumlich beschränkt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im April entschieden – nun liegen die Urteilsgründe vor.(Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. April 2011, Az. I ZR 129/09)