Wie clevere Gläubiger ihre Schuldner "locken"
Verjährung von Forderungen am 31. Dezember 2011 – Eine normale Mahnung reicht allerdings nicht
(bü). Auch wenn an der Berechtigung einer Forderung kein Zweifel besteht: Stammt sie aus den vergangenen Jahren und hat sich der Gläubiger bisher nicht ernsthaft darum gekümmert, dass sie erfüllt wird, dann kann sie sich in Luft auflösen. Spätestens an Neujahr 2011 kann es "zu spät" sein. Denn mit dem Silvesterfeuerwerk gehen auch viele Ansprüche in die Luft.