Erneuter Dämpfer für berufsrechtliches Einschreiten
BERLIN (ks). Erneut hat ein Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden, dass bei der rechtlichen Bewertung von Apotheken-Boni die Frage, ob die "Spürbarkeitsschwelle" überschritten ist, auch jenseits des Wettbewerbsrechts nicht ganz ausgeblendet werden darf. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat kein Problem mit Talern im Wert von rund 50 Cent, von denen eine Apotheke pro verordnetes Arzneimittel gleich zwei an seine Kunden abgibt.(Urteil des OVG NRW vom 28. November 2011, Az.: 13 B 1136/11)