"Zur Rose" darf weiter versenden
Bundesverwaltungsgericht weist Konkurrentenklage als unzulässig ab
Berlin (ks). Die Zur Rose-Versandapotheke in Halle/S. darf weiter Arzneimittel versenden. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 15. Dezember die Konkurrentenklage eines Apothekers aus Magdeburg, der sich gegen die seinem Konkurrenten erteilte Versandhandelserlaubnis zur Wehr gesetzt hatte, als unzulässig abgewiesen. Das Gericht konnte nicht erkennen, dass der klagende Apotheker durch den Versandhandel des Konkurrenten unzumutbare Wettbewerbsnachteile erleidet. (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Dezember 2011, Az. 3 C 41.10)