Pharma- und Praxisvertreter nicht ohne Stimmrecht!
BAH: Keine Änderung der Stimmrechte im Sachver ständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht
Das Bundesministerium für Gesundheit beabsichtigt eine Neuregelung der Stimmrechte im Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht. Danach sollen Vertreter der Praxis und der pharmazeutischen Industrie nur noch ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Sachverständigenausschusses für die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln angehören dürfen. Dr. Elmar Kroth, Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) führt in seiner nachfolgenden Stellungnahme aus, warum die bisherige Regelung beibehalten werden sollte.