Rohertrags-Monitor Februar 2012
Betriebswirtschaftliche Analyse der Entwicklung des Apothekenhonorars
Die Diskussion über die gesetzlich vorgesehene Anpassung des Apotheken-Festzuschlags (von 8,10 Euro) nimmt – öffentlich wahrnehmbar – endlich an Fahrt auf. Zur Erinnerung: Die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) neu gestaltete Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel (Rx-FAM), auch Kombimodell genannt, gilt seit Inkrafttreten des GMG (zum 1. Januar 2004) vom Prinzip her unverändert; der Festzuschlag (von 8,10 Euro) ist seitdem nicht angepasst worden. Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen dieser bis heute unveränderten Honorierungssystematik apothekerlicher Leistungen für die Jahre 2004 bis 2010 können u. a. dem Beitrag "Der Rohertrags-Monitor" (s. DAZ Nr. 45/2011) entnommen werden.