
Boni auf Rx
Warum Kammern Rx-Boni unabhängig von ihrer Höhe ahnden können
Klaus Laskowski | Als der Bundesgerichtshof (BGH) am 9. September 2010 in mehreren Entscheidungen erstmals höchstrichterlich über die Zulässigkeit sogenannter rezeptbezogener Boni urteilte, hatte sich die Branche Rechtsklarheit erhofft. Dieser Wunsch ging aber nur bedingt in Erfüllung – derzeit werden in einer Vielzahl weiterer Verfahren nach wie vor offene Rechtsfragen geklärt. Dies betrifft vor allem die Frage, ob Apothekerkammern und Aufsichtsbehörden auch in den Fällen aktiv werden dürfen, in denen der BGH ein rein wettbewerbsrechtliches Vorgehen – recht überraschend und nicht unumstritten – zumindest im Ergebnis ausgeschlossen hat. In der Praxis geht es damit um alle rezeptbezogenen Boni bis zu einem Gegenwert von einem Euro pro Position. Auch die Fälle, in denen Taler pro Rezept (Gegenwert des Talers in der Regel um die 0,50 Euro) gewährt werden, gehören in diese Kategorie.
