Brotdosen müssen draußen bleiben
Landgericht Frankfurt: Vivesco-Schulstartaktion ist unzulässiges Nebengeschäft
BERLIN (jz). Brotdosen und Trinkflaschen dürfen nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt nicht in Apotheken verkauft werden. Das Gericht untersagte der Apothekenkooperation vivesco seine Werbeaktion "schulstartgesund.", die sich vornehmlich an Schul- und Kindergartenkinder und deren Eltern richtete. Brotdose und Trinkflasche dienten weder unmittelbar noch mittelbar der menschlichen Gesundheit, entschieden die Richter. (Landgericht Frankfurt, Urteil vom 10. April 2012, Az. 3-06 O 55/11 – nicht rechtskräftig)