Verlagerung von Notdiensten: Klare Verhältnisse in Bayern
Keine Ausnahmegenehmigungen für Filialverbünde
München (ks). In Bayern ist die Verwaltungspraxis in Sachen Nacht- und Notdienst jetzt eindeutig: Eine dauerhafte Verlagerung der Dienstbereitschaft im Filialverbund wird die Landesapothekerkammer nicht mehr genehmigen. Vergangene Woche endete vor dem Verwaltungsgericht München ein letzter Rechtsstreit mit einer Münchener Apothekerin. Bis Ende 2013 darf sie die Nacht- und Notdienste ihrer beiden Apotheken zwar noch in ihrer Filiale leisten – aber dann ist Schluss.