Mietzuschüsse an Ärzte kritisch prüfen
Treuhand Hannover: Ärzte und Apotheker nicht kriminalisieren
Berlin (lk). Grundsätzlich sind Mietzuschüsse von Apothekern an Ärzte nach Auffassung der Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover erlaubt. Auch der verbilligten Vermietung von Praxisräumen oder von Hilfen bei der Praxiseinrichtung steht nichts im Wege. Vorausgesetzt: Es gibt keine direkte Gegenleistung des Arztes in Form von Patientenempfehlung oder Absprachen zum exklusiven Bezug des Praxisbedarfs. Durch ein anstehendes Urteil des Großes Senates des Bundesgerichtshofes (BGH) könnte dieser schmale Grad aber noch enger werden.

