Sozialgericht weist Klage gegen eGK ab
Pilotverfahren eines Versicherten vorerst gescheitert
Düsseldorf (jz). Versicherte können sich nicht von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) befreien lassen. Das entschied letzte Woche das Sozialgericht Düsseldorf in einem Pilotverfahren und wies die Klage eines 32-jährigen bei der Bergischen Krankenkasse Versicherten aus Wuppertal ab, der datenschutzrechtliche Bedenken gegen die eGK erhoben hatte. Die eGK beeinträchtige nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, entschieden die Richter. (Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 28. 06. 2012, Az. S 9 KR 111/09 – nicht rechtskräftig)
