Grenze für OTC-Analgetika?
Meinungsbeitrag von Kerstin Brixius | Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2012 die Unterstellung der Analgetika Acetylsalicylsäure, Ibuprofen, Diclofenac und Naproxen unter die Verschreibungspflicht für Packungsgrößen empfohlen, wenn diese den Bedarf von vier Tagesdosierungen überschreiten. Damit scheint die Diskussion, ob durch eine Begrenzung der Packungsgrößen der Verbraucher vor Fehlgebrauch freiverkäuflicher Schmerzmittel geschützt werden kann und sollte, entschieden. Doch ist eine Verkaufsabgrenzung auf Basis des geltenden Rechts mit dieser Intention zulässig? Kann die Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses vom Gesetzgeber umgesetzt werden? In gleicher Sitzung wurde ein Antrag auf vollständige Unterstellung des Paracetamol unter die Verschreibungspflicht mehrheitlich abgelehnt; die Substanz unterliegt bereits seit 2009 partiell der Verschreibungspflicht: Nur Packungen, die eine Gesamtwirkstoffmenge von 10 g Paracetamol nicht überschreiten, stehen für die Selbstmedikation zur Verfügung.