Regierung: Nicotinliquids der E-Zigarette fallen unters AMG
Antwort auf Kleine Anfrage der Grünen
Berlin (jz). Trotz gegenteiliger Gerichtsentscheidungen hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, dass für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmte Nicotinliquids dem Arzneimittelgesetz unterliegen. Auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen bestätigte sie ihre Ansicht und führte aus, weshalb die umstrittenen elektronischen Zigaretten weder Medizinprodukte noch Tabakerzeugnisse sind – und warum auch eine Einstufung als Lebensmittel nicht infrage komme.