"Oft besser als private Versicherungsverträge"
Tarifliche Altersvorsorge auch für Azubis
Für die öffentlichen Apotheken wurde der Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer ab 2002 im (Bundes)rahmentarifvertrag geregelt. Anfang 2012 ist für den Bereich des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA) der tarifliche Anspruch auf eine arbeitgeberfinanzierte bAV hinzugekommen. Er gilt auch für PKA-Auszubildende.