
Frühe Nutzenbewertung innovativer Arzneimittel
Ergebnisse der ersten abgeschlossenen Verfahren
Johannes Pokrivka, Christian Franken, Bodo Haas, Niels Eckstein | Seit vielen Jahren sorgen die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die stetig steigenden Arzneimittelpreise für kontroverse Diskussionen. Um die Kosteneskalation durch innovative, patentgeschützte Arzneimittel in den Griff zu bekommen, ist in Deutschland seit Januar 2011 deren frühe Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vorgeschrieben. Sie soll Einsparungen von 2 Mrd. Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung und von 200 Mio. Euro in der privaten Krankenversicherung bewirken. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über Ziele, Implementierung und erste abgeschlossene Verfahren der frühen Nutzenbewertung und zeigt dabei einige Schwachstellen und Konflikte im Prozess selber und im Prozessmanagement auf.
