Arbeit beim Ehepartner ist "Vermögensbildung"
Steuern sparen und preiswerte soziale Absicherung
(bü). Ob ein Unternehmer in seinem Betrieb eine fremde Arbeitskraft beschäftigt oder seinen Ehegatten: arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlich macht das keinen Unterschied. Doch für beide, für den Arbeitgeber wie für seinen Ehepartner, bringt ein solcher Vertrag Vorteile.