Rohertrags-Monitor Juli 2012
Betriebswirtschaftliche Analyse der Entwicklung des Apothekenhonorars
Seit dem 1. Januar 2004, mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG), gilt die neue Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel (Rx-FAM), auch Kombimodell genannt. Sowohl der Festzuschlag (von 8,10 Euro) als auch die kaufmännische Komponente (von 3% Aufschlag auf den Apothekeneinkaufspreis) sind seitdem, obwohl von Gesetzes wegen vorgesehen, nicht angepasst worden. Aktuell liegt zwar ein Entwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Änderung der AMPreisV, d. h. zur Anpassung des Apotheken-Festzuschlags um gerade einmal 0,25 Euro je Packung, vor. Dieser Vorschlag vermag auch deshalb nicht zu überzeugen, weil die dieser BMWi-Rechnung zugrunde liegenden Daten einer Plausibilitätsprüfung nicht standhalten (siehe DAZ 2012, Nr. 35, S. 46 – 49).