Kein Rabatt auf Blister-Arznei
LG Ulm: Preisbindung gilt auch für neu verblisterte Fertigarzneimittel
BERLIN (jz). Pharmahersteller dürfen Apotheken auf Fertigarzneimittel zur Herstellung von patientenindividuellen Arzneimittelblistern keine Rabatte gewähren. Das Landgericht Ulm untersagte der Firma Ratiopharm Vertragsklauseln, nach denen die Preise für die gelieferten Fertigarzneimittel frei verhandelbar sein sollten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung muss das Unternehmen ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro zahlen. (Landgericht Ulm, Urteil vom 27. August 2012, Az. 4 O 53/12 – nicht rechtskräftig)