Inprozesskontrollen von halbfesten Zubereitungen
Herstellung von Salben, Cremes und Gelen
Laut § 7 Absatz 1a Apothekenbetriebsordnung sollen Inprozesskontrollen (IPC) in die Herstellungsanweisungen für Rezeptur und Defektur aufgenommen werden. IPCs dienen der Steuerung und Überwachung des Herstellungsprozesses und gewährleisten damit qualitativ hochwertige Rezepturen und Defekturen. Der folgende Beitrag führt einige empfehlenswerte IPCs zur Qualitätssicherung von halbfesten Zubereitungen (Salben, Cremes und Gele) auf.