Arbeits- und Tarifrecht: Vollzeitschutz trotz Teilzeitjob
Leipziger Fortbildungstag am 17. November
Wer Teilzeit arbeitet, ist trotzdem keine Arbeitnehmerin bzw. kein Arbeitnehmer zweiter Klasse. Gesetzliche und tarifliche Ansprüche gelten auch für diese Arbeitsverhältnisse; allerdings sind sie – wie der Urlaubsanspruch – manchmal etwas komplizierter zu berechnen. Zu diesem Thema gibt ADEXA-Juristin Iris Borrmann auf dem diesjährigen Leipziger Fortbildungstag arbeitsrechtlichen Rat und steht für Ihre Fragen zur Verfügung.