Steuerliche Vorteile der Ehegatten-Beschäftigung in der eigenen Apotheke
Mini-Job am günstigsten – Es muss aber tatsächlich gearbeitet werden
Um Missbräuchen vorzubeugen, sind strenge Voraussetzungen an die Anerkennung des Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten geknüpft (Abschn. R 4.8 Abs.1 und H 4.8 EStR). Als Grundvoraussetzung für die steuerliche Anerkennung gilt, dass der Arbeitsvertrag ernsthaft vereinbart und tatsächlich durchgeführt worden ist. Rückwirkend abgeschlossene Verträge werden steuerlich nicht anerkannt.