ALTDATEN_DAZ/AZ

Rohertrags-Monitor August/September 2012

Betriebswirtschaftliche Analyse der Entwicklung des Apothekenhonorars

Seit dem 1. Januar 2004, mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG), gilt die neue Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel (Rx-FAM), auch Kombimodell genannt. Sowohl der Festzuschlag (von 8,10 Euro) als auch die kaufmännische Komponente (von 3% Aufschlag auf den Apothekeneinkaufspreis) sind seitdem nicht angepasst worden. Nach nunmehr neunjähriger (!) Verweigerung einer Erhöhung wird – endlich – der Apotheken-Festzuschlag zum 1. Januar 2013 um 0,25 Euro je Packung angepasst. Während Wirtschaftsminister Philipp Rösler dazu erklärt: "Mit der Anpassung [sei] die Bundesregierung ihrem nach dem Arzneimittelgesetz bestehenden gesetzlichen Auftrag nach[gekommen], den seit 2004 unverändert geltenden Festzuschlag für verschreibungspflichtige Arzneimittel an die Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung anzupassen" (s.
AZ 39 vom 24. 9. 2012), lassen die Ausführungen des Sprechers des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz: "Es ist nicht einzusehen, dass ausschließlich die gesetzlich Versicherten durch eine Verringerung des Abschlags den Apothekern mehr Geld zahlen sollen, die Kosten für Privatversicherte und Selbstzahler aber […] nicht steigen sollen." (Quelle: DAZ.online vom 2.11. 2012), eher vermuten, dass nicht nur die Apothekerinnen und Apotheker, sondern selbst die Krankenkassen (intern) die Erhöhung als (zu) niedrig bewerten.Show more
02.12.2012, 23:00 Uhr

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