Gehalt, Weihnachtsgeld, Rente, Zinsen: alles zählt
Wann die Kasse Patienten von der Zuzahlung befreit – und was bei der Erstattung zu beachten ist
(bü). Das Gesetz ist eindeutig: Erreichen die von gesetzlich Krankenversicherten geleisteten Zuzahlungen – etwa zu Arzneien oder Heilmitteln und letztmalig auch die Praxisgebühren – 2% des Jahresbruttoeinkommens des Singles oder der Familie, dann brauchen für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr geleistet zu werden. Bei "schwerwiegend chronisch Kranken", also vielfach bei Rentnern, ist bereits bei 1% des Familieneinkommens die Belastungsgrenze erreicht. Doch der Teufel steckt im Detail, wenn es jetzt darum geht, zu viel gezahlte Beträge aus dem Vorjahr zurückzuholen.