Rezept-Boni: Apotheker ziehen Klagen zurück
Verwaltungsgericht München muss nicht entscheiden
München (ks). Zwei Apotheker, die vom Verwaltungsgericht München feststellen lassen wollten, dass die Gewährung rezeptbezogener Boni in Höhe von einem Euro nicht gegen die Berufsordnung verstößt, haben ihre Klagen zurückgenommen. In der mündlichen Verhandlung am 19. März hatte die Vorsitzende Richterin darauf hingewiesen, dass sie die Klagen sowohl für unzulässig als auch für unbegründet hält.