Lucentis® darf man auseinzeln
Umgefüllte Fertigspritzen nicht zwingend zulassungspflichtig
BERLIN (ks). Das Novartis-Präparat Lucentis® (Ranibizumab) darf auch ohne gesonderte EU-Zulassung von einem Herstellerbetrieb ausgeeinzelt werden – vorausgesetzt, das Arzneimittel wird nicht verändert und das Umfüllen erfolgt auf der Grundlage individueller Verschreibungen. Dies entschied letzte Woche der Europäische Gerichtshof (EuGH). Der vom Schweizer Pharmariesen verklagte Herstellerbetrieb Apozyt zeigte sich erfreut. (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 11. April 2013, Az.: C 535/11)