Boni grundsätzlich verboten
Abgeordnete für mehr Flexibilität bei Nutzenbewertung
BERLIN (ks). Der Bundestag hat am 7. Juni in 2./3. Lesung das Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Damit werden die EU-Pharmakovigilanz-Richtlinie umgesetzt und bestehende Dopingvorschriften verschärft. Zudem werden einige mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz geschaffene Regelungen zur frühen Nutzenbewertung nachgebessert – als Folge der ersten Erfahrungen. Nicht zuletzt werden mit dem Gesetz rezeptbezogene Boni auch auf wettbewerbsrechtlicher Ebene verboten.