Keine Rezeptvermittlung durch Dritte
Abspracheverbot zwischen Apotheken und Kliniken gilt auch bei Einschaltung einer GmbH
Berlin (jz). Ein Apotheker, der aufgrund einer Kooperationsabrede mit einer GmbH Entlasspatienten einer Klinik mit verordneten Arzneimitteln versorgt, verstößt durchaus gegen das im Apothekengesetz normierte Abspracheverbot. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem aktuellen Urteil klargestellt, nachdem die Vorinstanz dies anders beurteilt hatte. Die Kooperation verstoße gegen § 11 Abs. 1 ApoG, denn damit lasse sich der Apotheker durch die GmbH Verschreibungen zuweisen, erklärten die Karlsruher Richter. (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 14. Juni 2013, Az. 4 U 254/12)