Novartis unterliegt im Dachmarken-Streit
Seit 2005 streiten BfArM und Novartis um die Bezeichnung Fenistil für eine Herpescreme
Berlin (ks). Novartis darf seine Creme "Pencivir bei Lippenherpes" nicht unter der Dachmarke Fenistil führen. Der zusammengesetzte und von der Dachmarkenbezeichnung angeführte Name sei irreführend, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen. Es bestätigte damit das in der ersten Instanz ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem April 2011. Novartis hat dem Urteil zufolge mittlerweile eine Änderung der Bezeichnung beantragt – das "Fenistil" soll aus dem Namen wegfallen. (Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. Juni 2013, Az.: 13 A 1113/11)