Nacht- und Notdienstfonds: Die Umsetzung rollt an
Sonderbelege "Selbsterklärung" kommen später
Berlin (ks). Am 1. August ist das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) in Kraft getreten. Seither wurde seitens des Deutschen Apothekerverbands (DAV) Aufbauarbeit geleistet. Insbesondere galt es, die Stammdaten der Apotheken zu sammeln und jeder Apotheke eine eindeutige Fonds-Ident-Nummer zuzuteilen. Zudem hat der neu errichtete Nacht- und Notdienstfonds des DAV ein eigenes Büro in Berlin Mitte bezogen. Diesen Montag sollten die Apotheken erstmals ihren PKV-Absatz melden – doch dieser Termin war nicht einzuhalten.