Apotheker brauchen Planungssicherheit
BERLIN (ks) | Ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle sorgte im vergangenen November in der Apothekerszene für Aufsehen: Es legte einen Heimversorgungsvertrag in einer Weise zugunsten des Heimes aus, die heimversorgende Apotheken zweifeln ließ, was eine vertragliche Vereinbarung wert ist. Nun hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufgehoben.Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 2016, Az.: III ZR 446/15





