Warken will Online-Rezepte für Medizinalcannabis einschränken
Seit dem Wegfall des BtM-Status für Medizinalcannabis durch das im April 2024 in Kraft getretenen Konsumcannabisgesetz (KCanG) haben Online-Verschreibungen massiv zugenommen. „Es ist sehr einfach, online an eine Verschreibung zu kommen: Man kreuzt in einer Checkliste an, welche Beschwerden man angeblich hat, und erhält ein Onlinerezept“, stellt auch Bundesgesundheitsministerin Warken in einem Interview mit der FAZ fest.
Warken verweist auf die Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Das gab im Februar bekannt, dass die Importmengen von Medizinalcannabis sich seit dem ersten Quartal 2024 (8,1 Tonnen) bis zum vierten Quartal nahezu vervierfacht haben (31,7 Tonnen). „Für mich steckt ganz klar Missbrauch hinter den Zahlen“, betonte Warken.
Missbrauch von Arzneimitteln
Zwar biete der Bezug von Medizinalcannnabis klare Vorteile für die Genusskonsument:innen, sagte Warken im Interview. So seien die Qualität besser und die Preise verlässlicher. Zudem kämen weniger Konsument:innen mit dem Schwarzmarkt in Kontakt. Allerdings sei Medizinalcannabis schlichtweg nicht für den normalen Konsum gedacht, sondern für Menschen mit schweren Erkrankungen. „Daher möchte ich die leicht zugänglichen Online-Verschreibungen einschränken“, kündigte Warken an. Auch für Verschreibungen von Medizinalcannabis benötige es „eine eindeutige Indikation.“
Der Cannabis-Experte Peter Cremer-Schaeffer, auf dessen Erkenntnisse sich das BfArM stützt, sieht in dem hohen Anteil von Männern und dem ermittelten niedrigen Altersdurchschnitt bei den verordneten Cannabis-Privatrezepten nach der Teillegalisierung einen klaren Hinweis darauf, dass der massive Zuwachs durch die Nachfrage von Genusskonsument:innen hervorgerufen wird.
Ärzte und Apotheker fordern Maßnahmen gegen Online-Portale
Bereits im März hatte die Ärztekammer Nordrhein gefordert, Medizinalcannabis zukünftig ausschließlich im persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zu verschreiben. Das sei aus Gründen des Patientenschutzes dringend notwendig. Auch Abda-Präsident Thomas Preis hatte Anfang April diese Forderung unterstützt: „Das bloße Ausfüllen eines Fragebogens darf nicht die Möglichkeit eröffnen, in den Besitz von medizinischem Cannabis zu kommen.“ Die Apothekerkammer Nordrhein ist bereits erfolgreich gerichtlich gegen die Online-Verschreibungspraktiken des Cannabis-Rezeptportals „Dr. Ansay“ vorgegangen.
Das Landgericht Hamburg hatte im März Verstöße gegen das Werbeverbot für Fernbehandlungen sowie das Verbot der Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel festgestellt. Das Urteil ist jedoch aufgrund des von „Dr. Ansay“ eingelegten Rechtsmittels noch nicht rechtskräftig. Unternehmenschef Can Ansay hatte gegenüber der DAZ angekündigt, seine Geschäftspraktiken zu modifizieren und an seinem Geschäftsmodell festzuhalten. Dem könnte der Vorstoß Nina Warkens nun einen Strich durch die Rechnung machen.
Ihr Ministerium konnte auf Nachfrage der DAZ noch keine Angaben dazu machen, welche konkreten Schritte zur Einschränkung der Online-Verordnungen geplant sind und ob diese noch vor der geplanten Evaluation des Konsumcannabisgesetzes im Herbst auf den Weg gebracht werden sollen.