DAZ aktuell

Urteil gegen Zytostatika-Apotheke

Bundessozialgericht: Bestandteile für Zytostatika müssen aus Deutschland stammen

mz | Das Bundessozialgericht hat im Rechtsstreit zwischen der AOK Bayern und einer Zytostatika-Apotheke entschieden. Die Apotheke hatte günstige Wirkstoffe für Zytostatika im Ausland erworben, aber nach deutschen Preisen abgerechnet.

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