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Fehlende Charge? Bis März kein Problem

Deutscher Apothekerverband und Kassen vereinbaren Friedenspflicht bis zum 29. Februar

jb | Immerhin eine Retaxsorge in Bezug auf das E-Rezept sind die Apotheken erst einmal los – wenn auch nur vorübergehend. Denn die Friedenspflicht bei der Chargenübermittlung, die der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Kassen vereinbart haben, gilt nur bis zum 29. Februar.

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