Adexa-Info

Spielregeln für Fasching und Karneval

Die närrische Zeit ist kein arbeitsrechtlicher Ausnahmezustand

Zwischen dem 8. und 13. Februar geht es in vielen Teilen Deutschlands hoch her. Arbeitsrechtlich wirft die „fünfte Jahreszeit“ etliche Fragen auf – von Apothekenschließungen bis hin zu Kostümen am HV-Tisch.

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