DAZ aktuell

Rezeptursubstanzen anteilig abrechnen

Gekündigte Hilfstaxe: die Barmer folgt der Auffassung des GKV-Spitzenverbands

ks | Seit dem 1. Januar 2024 können Rezepturen nicht mehr nach der Hilfstaxe abgerechnet werden. Jetzt ist die Arzneimittelpreisverordnung einschlägig. Doch der Deutsche Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband sind sich uneins, welche Mengen abgerechnet werden können, wenn nicht die ganze Rezeptursubstanz aufgebraucht wird. Die Barmer stellt nun in einem Schreiben an die Apotheken klar: Sie folgt der Auffassung des GKV-Spitzenverbandes, wonach nur anteilig abgerechnet werden darf.

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