DAZ aktuell

Neues Kürzel für Teilmengenabgaben

Wenn die kleine Packung fehlt: Was ist bei der Abgabe von Teilmengen zu beachten?

ks | Apotheken dürfen für den Fall, dass ein Arzneimittel in der verordneten Packungsgröße nicht verfügbar ist, ohne ärztliche Rücksprache eine Teilmenge aus einer verfügbaren größeren Packung abgeben und abrechnen. Was die Abrechnung betrifft, haben Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband nun unter anderem vereinbart, dass eine solche Teilmengenabgabe mit dem Kürzel „TMA“ auf dem Rezept kenntlich zu machen ist.

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