DAZ aktuell

Neue Regel für Zuzahlung

Neuerung gilt ab 1. Februar

ks/mik | Ab dem 1. Februar 2024 ist bei der Zuzahlung eine Neuerung zu beachten, die bereits im vergangenen Sommer mit dem Arzneimittellieferengpassgesetz (ALBVVG) beschlossen wurde, aber erst jetzt wirksam wird.

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