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Dämpfer für kostenpflichtige Plattformen

BMG erklärt, was bei E-Rezepten über Drittanbieter-Plattformen zu beachten ist

ks | E-Rezepte und E-Token dürfen nur innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) übermittelt werden. Ausnahmen bestätigen die Regel: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch Plattformen vermitteln – und zwar „diskriminierungsfrei“. Was bedeutet das genau? Dazu hat sich jetzt das Bundesgesundheits­ministerium (BMG) geäußert.

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