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Sind Bestelldaten Gesundheitsdaten?

EuGH-Generalanwalt legt Schlussanträge im Amazon-Verfahren vor

ks | Der Verkauf rezeptfreier Arzneimittel von Apotheken via Amazon-Marktplatz scheitert aus Sicht des EuGH-Generalanwalts Maciej Szpunar nicht daran, dass hier möglicherweise sensible Gesundheitsdaten ohne Einwilligung der Betroffenen verarbeitet werden. In seinen Schlussanträgen zu einem vom Bundesgerichtshof (BGH) vorgelegten Verfahren führt er aus, dass sich aus den Bestelldaten keine sicheren Informationen über den Gesundheitszustand einer Person ablesen ließen.

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