DAZ aktuell

Medizinalcannabis kein BtM mehr

Was sich für die Apotheken zum 1. April geändert hat

jb | Am 1. April ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Erwachsene dürfen nun legal Cannabis zu Genusszwecken konsumieren. Apotheken sind in die Abgabe zwar nicht involviert. Dennoch hat das Gesetz Auswirkungen auf sie: Medizinalcannabis und Dronabinol fallen jetzt nicht mehr unter die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes.

Liebe Leserin, lieber Leser, dieser Artikel ist nur für Abonnenten der DAZ zugänglich.

Bitte geben Sie Ihre Zugangsdaten ein:

Sie haben noch keine Zugangsdaten, sind aber DAZ-Abonnent?

Registrieren Sie sich jetzt für unsere Online-Inhalte: Darüber hinaus können Sie als registrierter Nutzer bereits beantwortete Fragebögen einsehen, sich einen Überblick über Ihre bereits bei uns erworbenen Zertifikate verschaffen und diese bei Bedarf erneut ausdrucken.

Jetzt registrieren

Noch kein DAZ-Abonnent?

Ihre Vorteile

  • Online-Zugriff auf alle Artikel
  • 8 Ausgaben der DAZ
  • 4 Ausgaben der PTAheute
  • LorryBag als Willkommensgeschenk

Nur innerhalb Deutschlands.